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Family Camping - Der Campingplatz an der Mosel
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    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen
                                                                                  
                                                                                  
Zwischen dem  Campinggast und der Family Camping in Mesenich (nachfolgend  Campingbetrieb) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen.
Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.
                                                                                  
1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung
                                                                                  
Mit der Übersendung der  schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb  verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen  Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an.
Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande.
Ein  Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische  Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art,  sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb  schriftlich bestätigt wurden.
                                                                                  
2. Buchung / Preise
                                                                                  
Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes.
Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit!

Bitte beachten Sie, dass eine Buchung über Feiertage nur für Aufenthalte ab 5 Übernachtungen möglich ist. Diese sind im Voraus zu bezahlen.
Eine vorzeitige Abreise ist grundsätzlich möglich, jedoch erfolgt keine Erstattung des bereits gezahlten Betrags.

Die Zahlungsdetails sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich ist.
                                                                                  
3. Allgemeine Nutzungspflicht
                                                                                  
Pro Campingstellplatz ist nur eine Familie (maximal 6 Personen) buchbar. Zusätzliche Zelte für Besucher sind nicht gestattet.
                                                                                  
4. Anzahlung  (Nur erforderlich für Buchungen in der Hauptsaison)
                                                                                  
Nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Gast ist eine Anzahlung von € 100,-- innerhalb von zehn Tagen zu überweisen.
Bei  fristlosem Verstreichen dieser Zahlungsfrist, wird die Reservierung  ohne gesonderte Benachrichtigung gelöscht und es kommt kein wirksamer  Vertrag zustande.


Buchungen in der Hauptsaison, weniger als 14 Tage vor Reisebeginn sind nur telefonisch möglich.
(Eine Vorabzahlung ist in dem Fall nicht erforderlich.)

Bei Überweisungen von Zahlungen, sind unbedingt Buchungsnummer und Name wie in der Zahlungsaufforderung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben.
Nicht zuordbare Zahlungen werden zurück überwiesen und Buchungen storniert.

Bei spontanen Anreisen bzw. Buchungen wird der gesamte Übernachtungspreis sofort fällig.
Stellplätze  die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die  Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden, es sei denn  der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden  als die erfolgte Zahlung hat.
Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.
                                                                                  
5. Rücktritt durch den Campinggast (Nur Hauptsaison)
                                                                                  
Der Campinggast kann nach Eingang der Anzahlung schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten.
Für  den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen  Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend. Tritt der Campinggast  vom Vertrag zurück, steht dem Campingbetrieb gemäß § 651i BGB eine  angemessene Entschädigung wie folgt zu:

- Rücktritt bis 45 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 25,00 € Stornogebühr
- Rücktritt ab 44 Tage vor Aufenthaltsbeginn: € 50,-
- Rücktritt ab 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 50 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
- Rücktritt ab   7 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 80 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
Bei   späterem  Rücktritt  oder  vorzeitiger  Abreise  ist  der  Campinggast   zur  Bezahlung  der Stellplatzmiete  für  den  gebuchten  Stellplatz,   wie in  der Buchungsbestätigung  angegeben,  in  voller  Höhe   verpflichtet.
Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.
                                                                                  
6. Nichterscheinen/Verspätete Anreise
                                                                                  
Im Falle einer Anreise  nach 19:00 Uhr ist eine Benachrichtigung (info@familycamping.de)  notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz am Folgetag ab 14:00 Uhr  anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen  sind ausgeschlossen (Punkt 5).
                                                                                  
7. Reiserücktrittsabsicherung
                                                                                  
Der Campingbetrieb empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsabsicherung.
Die  Absicherung tritt in Kraft, wenn die namentlich in der Buchung  aufgeführten Personen ausfolgenden Gründen nicht mitreisen können oder  vorzeitig abreisen müssen:
- Erkrankung (Vorlage ärztliches Attest)
- Sterbefall eines Angehörigen ersten Grades (Nachweis erforderlich)
Die Kosten für die Reiserücktrittsabsicherung belaufen sich auf 2,00 € pro Übernachtung und Stellplatz.
Eine  Reiserücktrittabsicherung ist nur bei verbindlicher Buchung innerhalb  von 14 Tage nach Buchungsdatum und bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich.
                                                                                  
8. An- und Abreise
                                                                                  
Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich.
Der Campingstellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung und am Abreisetag bis 11.00 Uhr.
Bitte reisen Sie nicht früher an, wegen Mäharbeiten und um Verkehrsbehinderungen an der Zufahrt zum Campingpark zu vermeiden.
Eine  verfrühte Anreise vor 14:00 Uhr ist nur nach Absprache, Verfügbarkeit  des Stellplatzes und gegen Zahlung einer Gebühr von 10,00 € möglich.
Bei  verspäteter Abreise nach 11:00 Uhr und nur nach Absprache und  Verfügbarkeit des Stellplatzes, wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.  Bei Abreise nach 14:00 Uhr und nur nach Absprache und Verfügbarkeit des  Stellplatzes, wird zusätzlich eine weitere gesamte Nacht berechnet.
                                                                                  
9. Platzordnung
                                                                                  
Der Campinggast ist zur  Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die  in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet.  Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.

Der  Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer  Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere  gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße  vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages  gerechtfertigt ist.
In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb  seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale  Entschädigung gemäß Ziffer 5. Erstattungen von bereits geleisteten  Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 5). Es sei denn der Gast weist  nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte  Zahlung hat.
                                                                                  
10. Besucher
                                                                                  
Der Campinggast ist  verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Diese Preise  entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste (Personengebühr). Die  Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes zu  parken.
                                                                                  
11. Mediadaten / Datenschutz
                                                                                  
Der Campingbetrieb wird  in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur  Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von  Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur  Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes.  Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die  benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an  Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG  regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch  geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff  unberechtigter Dritter geschützt.
Der Campingbetrieb erhebt,  verarbeitet und nutzt diese Daten für den Buchungsauftrag im Rahmen der  gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des  Auftrages erfolgt nicht.
                                                                                  
12. Hunde / Haustiere
                                                                                  
Auf Spielplätzen, in  den Sanitärgebäuden, in den Mietobjekten und im Schwimmbadbereich sind  Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder  Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb den Hund des Platzes  verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem Gelände, den  Campingstellplätzen.
                                                                                  
13. Haftung
                                                                                  
Der Campingbetrieb  haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen  Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.  Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des  Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle  Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der  Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus  welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus  dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende  Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der  bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt  besteht kein Anspruch.
                                                                                  
14. Irrtümer
                                                                                  
Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
                                                                                  
15. Aufrechnung
                                                                                  
Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
                                                                                  
16. Gerichtsstand
                                                                                  
Der Campinggast kann  den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des  Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei  denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die  keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen,  die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen  Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder  gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt  ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.

Family Camping, Wiesenweg 25, 56820, Mesenich



Stand 28.11.2020                                                               

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